OFC VolkSpark-Raute 2001

Die Nr. 1 in Helmstedt und Umgebung

Beitragsordnung OFC Volkspark-Raute 2001

Auszug aus der Satzung des OFC Volkspark-Raute 2001
Stand: Juni 2023

§7 Pflichten der Mitglieder

(2) Die von den Mitgliedern zu zahlenden Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand festgesetzt. Darüberhinausgehende Veranstaltungsbeiträge werden durch den Vorstand festgesetzt.

(3) Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich über das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten.

§8 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem OFC.

(2) Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung (per Brief oder E-Mail) gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichen.

(4) Ein Mitglied, dass gegen die Interessen des OFC, gegen die Satzung des OFC oder gegen den OFC-Kodex verstoßen hat, dass sich grob unsportlich verhält oder dass durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des OFC dessen Ansehen schädigt, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem OFC ausgeschlossen
werden. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen die AGBs und die Satzung des Hamburger SV.

Altersklassifizierung

Jahresbeitrag

0 bis 15 Jahre

0,00€

16 bis 17 Jahre

10,00€

ab 18 Jahren

20,00€

Die Beiträge sind zum 01. Februar eines Jahres fällig. Der Jahresbeitrag wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

 
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